Zweitägiger Workshop zu Beteiligung junger Menschen an Stadtplanungsprozessen, 13.-14.02. in Stuttgart
„Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln.“ Was dieser Auszug des § 41a der Gemeindeordnung Baden-Württemberg praktisch und konkret bedeutet, darüber wird seit seiner Einführung 2015 kontrovers diskutiert. Weiterlesen…