Save the Date: Fachtag am 10. Dezember in Stuttgart
Es tut sich was in Sachen Beteiligung! Die Novellierung im SGB VIII will mit dem § 4a neue Zugänge zur Beteiligung ermöglichen. Der § 5 des LKJHG hat dies bereits für Baden-Württemberg aufgegriffen und umgesetzt. In der Pflicht sind vor allem die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Aber auch die freien Träger sind herausgefordert breit zu informieren zu beraten und Selbstorganisation zu ermöglichen.
Für Jugendringe, Jugendsozialarbeit und die Liga der freien Wohlfahrtspflege tun sich hier auch Chancen auf neue Gruppen zu stärken und ihnen den Weg in die Beteiligung zu ebnen. Doch was passiert, wenn der gesetzliche Wunsch nach fachlicher Stärkung auf Einsparungen der Kommune trifft? Im Raum steht daher auch die Frage, unter welchen fachlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen die vorgesehenen Reformimpulse tatsächlich wirken können. Und welche zusätzlichen Steuerungs- und Personalbedarfe entstehen können.
Am 10.12.26 werden wir auf einem kostenlosen Fachtag den Fakten und Fragen auf den Grund gehen. Chancen und Risiken ausloten und bestehende Initiativen, Praxen und Beispiele ansehen.
Eingeladen sind alle, die in Jugendämtern mit Beteiligung befasst sind, Interessierte aus Jugendringen, aus der Jugendsozialarbeit und der Liga der freien Wohlfahrtspflege – vor allem auch junge Selbsthilfegruppen.
Der Fachtag wird von einer AG der Träger der Jugendhilfe umgesetzt und wissenschafltich begleitet. Weitere Infos können bei Gerlinde Röhm roehm@ljrbw.de nachgefragt werden.
Das Förderprogramm „Strukturaufbau neue Jugendorganisationen sowie Organisationsentwicklung bestehender Jugendverbände“ wird finanziert durch das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.