Juleica: Ankündigung der Ausnahme­regelungen in der Krisenzeit für das Jahr 2021

Gemeinsame Information der Bundes­zentralstelle und der Landes­zentralstellen

Meldung vom Deutschen Bundesjugendring (DBJR) vom 14.12.2020

Die Bundeszentralstelle Juleica (BZS, DBJR) sowie die Landeszentralstellen (LZS) der Bundesländer haben sich auf ein weiterführendes und einheitliches Verfahren für die Juleica im Jahr 2021 geeinigt, um auch in der weiteren Krisenzeit eine gute Jugendleiter*innen-Ausbildung, Verlängerungen von Juleicas sowie zukünftige Maßnahmen mit Juleica-Inhaber*innen zu ermöglichen. Die LZS ergänzen das bundeseinheitliche Verfahren bei Bedarf für das jeweilige Bundesland. Mögliche Konkretisierungen in den Bundesländern sind deshalb unbedingt zu beachten.

Die Juleica ist weiter stark von den Auswirkungen der Pandemie betroffen. Herausforderungen und Bedarfe sind entstanden und es kommen neue hinzu. Vieles konnte bereits in den vergangenen Monaten neu und anders geplant, digital oder in kleineren Gruppen umgesetzt werden. Andererseits gibt es auch Bereiche in denen gar keine Schulungsmöglichkeit bestand.

Gültigkeit | Umgang mit Karten, die bis zum 30.06.2021 ablaufen

  • Für Karten, die bis zum 30.06.2021 ihre Gültigkeit verlieren würden (dies schließt auch die automatisch verlängerten Karten aus 2020 mit ein) gilt:
    Die Gültigkeit wird automatisch um 6 Monate verlängert. Anders als im Frühjahr ist das Gültigkeitsdatum damit für jede Karten individuell, ausgehend von ihrer bisherigen Gültigkeit.
    Daraus ergibt sich eine Mindestgültigkeit bis 30.06.2021. Im längsten Fall sind die Karten bis zum 31.12.2021 gültig.
    Unabhängig davon gilt weiterhin, dass die Juleica beim Wegfall der Voraussetzungen zurück zu geben ist.
  • Technisch-organisatorische Umsetzung: Es werden wieder PDF-Zertifikate an Juleica-Inhaber*innen und in Kopie an die zuständigen freien Träger per Mail versendet. Die Anträge erhalten im Archiv des Antragssystems einen Hinweis.
  • Eine darauf folgende und weitere automatische Verlängerung ist nicht vorgesehen.

Grundausbildung

  • Die Regelung 2020 wird weiter umgesetzt. Für 2021 gilt entsprechend:
    Grundausbildungen können anteilig als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Ein Präsenz – und Gruppenanteil ist notwendig.
    Welche Module/Themen als digitale Maßnahme durchgeführt und anerkannt werden können, der Umgang mit Erste-Hilfe-Kursen sowie die Bestimmung des unabdingbaren Präzensanteils (der DBJR empfiehlt mind. 1/3 Präsenzteil), wird durch die jeweilige LZS bestimmt und geregelt. Die Form der Ausbildung sollte beim Onlineantrag inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben angegeben werden.

Verlängerung

  • Die Regelung 2020 wird weiter umgesetzt. Für 2021 gilt entsprechend:
    Verlängerungsausbildungen können auch komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden.
    Es ist möglich verschiedene, zeitlich voneinander getrennte Module zu absolvieren, die für die Verlängerung als gesamte Ausbildung anerkannt werden. Welche Module/Themen als digitale Maßnahme durchgeführt und anerkannt werden können, wird durch die jeweilige LZS bestimmt und geregelt. Die Form der Ausbildung sollte beim Onlineantrag inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben angegeben werden.
  • Zusätzlich wird empfohlen, dass in allen Bundesländern auch Verlängerungsschulungen anerkannt werden, die aufgrund der Pandemiezeit nicht innerhalb der Gültigkeit bzw. in bisher vorgesehenen Fristen absolviert werden konnten.

Die förderrechtlichen Bedingungen der Länder sind zu beachten – ggf. gibt es besondere Hinweise zu Fördermöglichkeiten von Webinaren/Onlineseminaren/digitalen Maßnahmen in der aktuellen Krisenzeit. Unter www.juleica-ausbildung.de können Eintragungen von Online-Seminaren/Ausbildungen erfolgen.

Auf der Startseite des Antragssystems www.juleica-antrag.de wird ein Hinweis eingepflegt. Die technisch-organisatorische Umsetzung der Regelungen wird im Januar erfolgen.