Steuerliche Vereinfachungen im Gemeinnützigkeitsrecht
Der Bundestag hat am 04.12.2025 das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet. Dieses beinhaltet unter anderem Änderungen im Einkommensteuerrecht durch die Anhebung der Übungsleiter*innen- und Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26, 26a EStG). Damit werden wichtige Änderungen zum Gemeinnützigkeitsrecht umgesetzt:
- Die steuerfreie Übungsleiterpauschale wurde ab dem 1.1.26 auf 3.300 € und die Ehrenamtspauschale auf 960 € angehoben. So können mehr Aufwandsvergütungen steuerfrei bleiben.
- Die Grenze, bis zu der ehrenamtlich Tätige haftungsprivilegiert sind, wurde von 840 € auf 3.300 € angehoben. Das stärt den Schutz von Vorstandsmitgliedern auch bei höherer Vergütung.
- Die Freigrenze für Einnahmen aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben ist von 45.000 € auf 50.000 € gestiegen, was kleine Einnahmen steuerfrei stellt. Das entlastet viele Vereine bei Einnahmen z.B. aus Imbissständen oder Merchandising.
- Weiterhin wird die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung wird für steuerbegünstigte Körperschaften, deren Einnahmen bis 100.000 € pro Jahr (bisher 45.000 €) betragen, abgeschafft.
Eine Übersicht aller Änderungen und weitere Informationen dazu findet ihr bei der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Mit einem 15min E-Learning Modul der DSEE könnt ihr herausfinden, ob eure Organisation vom Jahressteuergesetz profitiert.
Darüber hinaus bietet die DSEE zwei Seminare zu diesem Thema an. Ihr könnt euch kostenlos zu den Online-Veranstaltung anmelden:
- 3. Februar 17.00 – 18.15 Uhr Teil 1: „Gut zu wissen, besser verstehen – Grundlagen der Gemeinnützigkeit“
- 4. Februar 17.00 – 18.15 Uhr Teil 2: „Alles bleibt anders – Verbesserungen für Vereine im Jahressteuergesetz“
Bei vereinsspezifischen rechtlichen Fragestellungen empfehlen wir euch eine individuelle juristische Beratung. Auch diese gibt es z.B. zunächst kostenlos bei der DSEE.
Der Beschluss des Steueränderungsgesetzes markiert den Auftakt zur Umsetzung des sogenannten Zukunftspakt Ehrenamt, der im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Damit möchte die Bundesregierung konkrete Verbesserungen und Erleichterungen für das Ehrenamt und Engagement in Deutschland schaffen.