Qualitätskriterien für die Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten für Vereine und Jugendverbände

Mindeststandards und Handlungsempfehlungen des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht

Viele Jugendverbände sind aktuell dabei, Schutzkonzepte zu entwickeln. Um den Prozess gut zu gestalten gibt es zahlreiche Arbeitshilfen – nun gibt es darüber hinaus landesweite Qualitätskriterien für Vereine und Jugendverbände. Mit einer Erklärung können Organisationen sichtbar machen, dass sie sich in ihren Schutzprozessen daran orientieren.

In den Qualitätskriterien sind neben Mindeststandards auch Handlungsempfehlungen festgehalten. Durch diese Trennung konnten die Mindeststandards bewusst niederschwelliger gehalten werden. So sollen insbesondere kleine und ehrenamtliche Organisationen vor Überforderung und Überlastung geschützt werden. Besonders wertgelegt wurde in den Kriterien auf die Prozesshaftigkeit von Schutzkonzepten.
Gleichzeitig können die Qualitätskriterien als Orientierung für Vereinbarungen mit den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe dienen.

Die Qualitätskriterien sowie die Vorlagen zur Erklärung zur Orientierung daran können hier abgerufen werden: https://www.kischu-bw.de/qualitaetskriterien/

Die Qualitätskriterien wurden im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe im Rahmen des Runden Tisches „KiSchu BW“ entwickelt. An der Entwicklung war auch der Landesjugendring beteiligt. Vorgestellt wurde der Katalog im Rahmen des Fachtags Schutzkonzepte am 09.02.2026 in Stuttgart.