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Sondernewsletter
September 2020 | Landesjugendring Baden-Württemberg
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Liebe Leserinnen und Leser, während der Sommerferien haben sich an vielen Stellen Klarheiten zu Hilfsprogrammen und Fördermöglichkeiten für Einnahmeausfälle aus der Corona-Krise ergeben, die wir euch in diesem Sondernewsletter gesammelt mitteilen möchten. Außerdem möchten wir noch auf den zweiten Termin für den Kampagnen-Kick-Off "Perspektive Jugend" am 14.09., von 17 bis 18 Uhr hinweisen. Wir stellen euch die Inhalte und Kampagnenmaterialien vor und beantworten eure Fragen zu unserer gemeinsamen Kampagne zur Landtagswahl 2021! Infos zur Kampagne findet ihr schon hier: https://www.ljrbw.de/perspektive-jugend Eine schöne Rest-Ferienwoche wünschen wir! Euer Landesjugendring-Team +++ Jugendarbeit allgemein +++ Service +++ Empfehlung zum Maskentragen bei Angeboten der Kinder- und JugendarbeitÄnderung der Corona-Verordnung Angebote Kinder-und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit // Tragen von Masken in InnenräumenAm 29.08.2020 traten die Änderungen der Corona-VO zur Eindämmung von Übertragungen des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit in Kraft. Die wesentliche Änderung ergibt sich in § 2 Abs. 3: "Ab dem 14. September 2020 wird für Personen ab dem 11. Lebensjahr das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Fluren und in Toiletten sowie Treppenhäusern empfohlen." +++ Finanzen und Förderung +++ Jugendarbeit allgemein +++ "Hausfonds": Sonderprogramm für Kinder- und JugenhilfeProgramm bietet Sonderhilfen für gemeinnützige Einrichtungen mit ÜbernachtungsbetriebMeldung vom DBJR. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gewährt im Auftrag der Bundesregierung nach Maßgabe der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie einer Richtlinie Zuschüsse zur Sicherung von gemeinnützigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit im Kontext Corona-bedingter Einnahmeausfälle als Billigkeitsleistungen. Billigkeitsleistungen sind Leistungen (hier: Zahlungen), die erbracht werden, obwohl keine rechtliche Verpflichtung besteht. Antragsfrist ist der 20.09.2020 +++ Finanzen und Förderung +++ Jugendarbeit allgemein +++ "Corona-Rettungschirm" für VereineCorona-Hilfen: Land unterstützt gemeinnützige Vereine mit 15 Millionen EuroMeldung vom Sozialministerium vom 01.09.2020. Das Ministerium für Soziales und Integration unterstützt mit einem Hilfspaket Vereine und Organisationen aus seinem Zuständigkeitsbereich, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind oder zu geraten drohen. Die Förderung von maximal 12.000 Euro pro Verein erfolgt einmalig und muss nicht zurückbezahlt werden. Die Fördermittel können bis spätestens 31. Oktober 2020 über das Service-Portal Baden-Württemberg beim zuständigen Regierungspräsidium Tübingen beantragt werden. +++ politische Bildung und Partizipation +++ Termine +++ Was wollt ihr (eigentlich)? – Politische Bildung und Interessensvertretung für eine Generation, die sich zu Wort meldetFachtag politische Bildung und Jugendarbeit, 01.10.2020 in EsslingenGemeinsam mit Hauptamtlichen der Jugendverbandsarbeit, politischen Bildner*innen und Akteur*innen der kommunalen Jugendarbeit wollen wir den Fragen nachgehen, wie politische Bildung für diese Jugendgeneration aussehen kann/muss und welche Konsequenzen der gesellschaftliche Gestaltungsanspruch junger Menschen für die Arbeit der Jugendverbände mit sich bringt. |
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Kurznews unter twitter.com/LJRBW_News |
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