Aktuelle Informationen des Sozialministeriums
Die Möglichkeiten der Freistellung für den ehrenamtlichen Einsatz in der Jugendarbeit sind seit 2007 in Baden-Württemberg gesetzlich geregelt. Das als Download verfügbare Faltblatt informiert über die Voraussetzungen, gibt Hilfestellung für die Beantragung und nennt Ansprechpartner. Mehr Infos: www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/kinder-und-jugendliche/kinder-und-jugendarbeit/